AKTUELL: Stellungnahme zur Motion betreffend Änderung des Gesetzes über die Finanzierung von Pflegeverhältnissen

YOUVITA THURGAU

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Mitgliedschaft

Zur Mitgliedschaft berechtigt sind Kinder- und Jugendheime aus dem IVSE A-Bereich, welche über eine Heimbewilligung des Kantons Thurgau verfügen. Ausnahmen werden von der Mitgliederversammlung (MV) beschlossen. Die Mitgliederinstitutionen werden in der Regel durch deren Leitung bzw. Geschäftsführung vertreten. Der Antrag zur Mitgliedschaft kann jederzeit schriftlich über das Präsidium erfolgen. Über eine Aufnahme wird an der Mitgliederversammlung entschieden. Eine weitere Voraussetzung ist eine bestehende Mitgliedschaft bei Artiset bzw. Youvita Schweiz.

Kosten

Der Mitgliedschaftsbeitrag von CHF 200.- wird jährlich verrechnet. Darin enthalten sind Beiträge für externe Fachpersonen und Referent*innen wie auch die Unkosten für die Durchführung der jährlichen Mitgliederversammlungen.

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Wir freuen uns über neue Mitglieder. Mit diesem Formular erhalten Sie die Unterlagen für die Mitgliedschaft.

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