AKTUELL: Stellungnahme zur Motion betreffend Änderung des Gesetzes über die Finanzierung von Pflegeverhältnissen

YOUVITA THURGAU

Diese Dienstleistungen bietet YOUVITA Thurgau an

 

Der Verein soll von den Mitgliedsinstitutionen für Folgendes genutzt werden:

  • Für den Erfahrungs- und Informationsaustausch
  • Zur Unterstützung der Entwicklung und Sicherstellung des qualitativen Standards in den Mitgliedinstitutionen
  • Zur Wahrung der Rechte der Klientel der Institutionen, insbesondere des Kindeswohls
  • Als Gesprächspartner gegenüber Bund, Kantonen, Gemeinden und
    Dritten zur Wahrung der Interessen der Mitglieder
  • Als Ansprechpartner zu gesellschaftlich und sozialpolitisch relevanten
    Themen mit Bezug zum Kernauftrag der Mitgliedsinstitutionen
  • Zur Zusammenarbeit mit weiteren externen Stellen

Ziel und Zweck

Der Verein setzt sich politisch und fachlich für das Wohl von Kinder und Jugendlichen ein und stellt für die Mitglieder eine aktive und vertrauensvolle Form von Vernetzung dar.

Verbandsarbeit

Die Verbandsarbeit lebt von den einzelnen Personen, welche die Mitgliedsinstitution repräsentieren sowie von deren Engagement. Wir wünschen uns von den Mitgliedern eine verbindliche Teilnahme an Fachkonferenzen und eine punktuelle Mitarbeit in Gremien und Arbeitsgruppen.
Der Verein trifft sich in der Regel viermal jährlich zu sogenannten Fachkonferenzen. Einmal jährlich findet die Mitgliederversammlung statt. Weitere Treffen innerhalb von Arbeitsgruppen werden individuell koordiniert. Deren Ergebnisse fliessen jeweils in die Fachkonferenzen ein.